Tobelbrücke
update Mai/2023
Gemeinderat will Tobelbrücke schon nächsten Sommer bauen
(Zitat Tagesanzeiger vom 17.05.23)
Der TA meldet: Nach mehreren Anläufen glaubt der Gemeinderat nun eine Lösung gefunden zu haben, um die langersehnte Brücke über das Tobel umsetzen zu können.
Vorbehalten bleibt ein allfälliger Rekurs der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und die Bewilligung des Kantons
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Tobelbrücke bleibt eine Hängepartie
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2018 den Bau einer Hängebrücke über das Küsnachter Tobel (gestiftet von einem inzwischen verstorbenen Küsnachter) im Rahmen einer Teilrevision des kommunalen Richtplans mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SLS) hat den von der Gemeinde abgewiesenen Rekurs an das Baurekursgericht des Kantons Zürich weitergezogen und nach dessen negativen Bescheid weiter ans Verwaltungsgericht. Im Juni 2020 hat das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz angeordnet, dass die Gemeinde ein Gutachten der Natur- und Heimatschutz-Kommission (NHK) sowie eine Rodungsbewilligung einholen muss.
Das Verwaltungsgericht ist in den meisten Punkten der Gemeinde gefolgt und hat bestätigt, dass die geplante Brücke sich mit dem Schutz des Küsnachter Tobels in Einklang bringen lässt und der Schutzumfang nicht beeinträchtigt wird. Das wichtige Argument einer erleichterten Verbindung zwischen den Quartieren Allmend und Itschnach hat das Gericht ebenso als berechtigtes Anliegen bestätigt. Hingegen kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass, obwohl die Tobelbrücke von filigraner Gestalt sei und von aussen nicht einsehbar ist, es sich um ein solides, unübersehbares Bauwerk handelt. Das heisst, dass gemäss Verordnung die Brücke als «grössere Baute» gilt, für welche im Bereich von Schutzobjekten ein Gutachten der NHK verlangt wird.
Inzwischen hat die Gemeinde die Baupläne mit Hilfe von zwei Ingenieurbüros überarbeitet und die Brücke weiter talaufwärts verschoben, zudem soll sie kürzer werden: Statt 180 Meter nur noch 140 Meter. Doch im Juli 2022 wurde bekannt, dass die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz auch die neue Variante nicht toleriert. «Auch diese Fussgängerbrücke ist nicht landschaftsverträglich», heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung. Denn am neuen Standort würden die Schutzziele des Küsnachter Tobels ebenfalls erheblich verletzt.
Der Gemeinderat ist jedoch überzeugt, dass sich eine redimensionierte Tobelbrücke am neu eruierten Standort mit den Vorgaben des NHK-Gutachtens beziehungsweise mit den Schutzzielen für das Küsnachter Tobel vereinbaren lässt und will seine Planung weiterführen.
Das BFK hatte sich seinerzeit bei der Abstimmung über die Tobelbrücke im Jahr 2018 für Stimmfreigabe entschieden.
Stand: August 2022/cb