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Tägerhalde

Ausgliederung des Gesundheitsnetzes Küsnacht in eine gemeinnützige AG und Einzelinitiative „Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft - Altsein geht alle an“

Bei der Abstimmung ab 18.6.2023 wurde die Teilrevision der Gemeindeordnung und die Verordnung über die Gesundheitsnetz Küsnacht AG (Ausgliederungserlass) äusserst knapp mit 50.48% angenommen (2197 Ja-Stimmen, 2155 Nein-Stimmen)

Die Einzelinitiative "Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft – Altsein geht alle an" wurde mit 52.7% abgelehnt (2231 Nein-Stimmen, 2002 Ja-Stimmen).

 

Im Juni 2023 haben Ausschreibungen für den Verwaltungsrat und den Beirat stattgefunden.

Die Organisationsanpassung ist auf den 1. Januar 2024 geplant.

(Stand bis 1.10.2023)

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Am Politischen Themenabend vom 1. Juni 2022 hat die Gemeinde die Pläne der Verselbständigung des Gesundheitsnetzes Küsnacht (GNK) vorgestellt. Mit dem Gesundheitsnetz bietet die Gemeinde schon heute ein umfassendes Angebot an, von Beratung, Spitex, Wohnen mit Service bis zu den Alters- und Gesundheitszentren.

 

In einem zweiten Schritt soll nun das Gesundheitsnetz in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft «Gesundheitsnetz Küsnacht AG» (gAG) ausgelagert werden, die sich im Besitz der Gemeinde befindet. 

Der GR würde eine Leistungsvereinbarung mit der AG erstellen. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse würden übernommen und sollen für eine Dauer von vier Jahren gleichwertig sein. Vorteile der AG seien die höhere Flexibilität, insbesondere bei Investitionen und der Rekrutierung, argumentiert die Gemeinde.

 

An zwei öffentlichen Dialogabenden (23. Juni und 4. Juli 2022) wurde über die Verselbstständigung des Gesundheitsnetzes mit der Bevölkerung diskutiert.

Die Ergebnisse der Dialogabende wurden am 24. August 2022 präsentiert. Der BFK-Vorstand hat teilgenommen vor dem 31. August zusätzliche Rückmeldungen an die Abteilung Gesundheit eingereicht.

Am 8. September 2022 publizierte "Der Küsnachter" eine Stellungnahme des BFK zu diesem Thema. Diese finden Sie auf der Seite Medienmitteilungen.

Eine Gruppe von zehn Küsnachterinnen und Küsnachtern hat eine Einzelinitiative eingereicht, die sich gegen die Ausgliederung des GNK richtet. Sie schlägt als Alternative zur gAG eine siebenköpfige, vom Volk gewählte Behörde vor, die den Bereich Alter leitet und verwaltet, mit einem Mitglied des Gemeinderates als Präsident (siehe www.altsein-geht-alle-an.ch). Der GR hat die Einzelinitiative am 12.10.2022 für gültig erklärt.

 

Auch am BFK Mitgliederforum vom 16. November 2022 wurde über die geplante Auslagerung und die Einzelinitiative „Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft - Altsein geht alle an“ intensiv und kontrovers diskutiert. Im März 2023 wurden die nach der Vernehmlassung angepassten Dokumente zur Ausgliederung durch die Gemeinde auf www.kuesnacht.ch/page/728 aufgeschaltet. Die Anpassung der Gemeindeordnung, die Verordnung (Ausgliederungserlass), die Eigentümerstrategie und die Statuten liegen nun vor, ebenso die Reglemente für die Organisation, den Verwaltungsrat und den vorgeschlagenen Beirat.

Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich der BFK-Vorstand intensiv mit dem Vorschlag der Gemeinde befasst und detaillierte Änderungsvorschläge eingebracht, insbesondere bezüglich der Verbesserung der direktdemokratischen Mitbestimmung und Kontrolle.

Die wichtigsten Punkte wurden in die Vorlage zur Ausgliederung aufgenommen:

  • Die Gemeindeversammlung kann nun den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung genehmigen und dem Gemeinderat ein Weisungsrecht erteilen.

  • Es werden keine Dividenden ausgeschüttet.

  • Bei zusätzlichem Kapitalbedarf ist eine Kapitalerhöhung möglich. Die Gemeinde kann also zusätzliches Eigenkapital einschiessen.

  • Für den Verwaltungsrat wurden Anforderungsprofile definiert. Einwohner von Küsnacht werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

  • Die RPK der Gemeinde hat nun Einsicht in die Rechnung und kann darüber an der Gemeinde-Versammlung berichten.

Zusätzlich ist ein Beirat mit bis zu zehn Mitgliedern vorgesehen. Der Beirat soll die Einbindung von interessierten Einwohnern ermöglichen, die Mitwirkung und Entwicklung fördern und die Interessen von Bewohnern und Kunden des GNK wahren. Der Beirat kann Anträge stellen, sich mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung austauschen und an den VR-Sitzungen mit beratender Stimme bei Behandlung der Geschäfte des Beirats teilnehmen. Vakanzen werden öffentlich ausgeschrieben, im Betrieb entscheidet der Beirat über die weitere Besetzung.

Neu soll für die Liegenschaften ein Baurecht gewährt werden, diese werden also nicht an die gAG übertragen. Unverändert ist für eine Veräusserung der gAG - auch teilweise - eine Urnenabstimmung notwendig.

Die Unterzeichner der Einzelinitiative vertreten ihrerseits den Standpunkt, dass Alterspflege primär «humanistisch» sein müsse, und sie beklagen einen drohenden Abbau demokratischer Rechte durch die geplante Ausgliederung. Effizienz sei in der Alterspflege nicht immer das Wichtigste. Der aus Fachleuten bestehende VR mit seinen grossen Kompetenzen stellt aus ihrer Sicht ein unkontrollierbares «Risiko» dar, während die von den Initianten geforderte Kommission stets vom GR kontrolliert würde. Fachleute seien zur Beratung da, Entscheide aber müssten von demokratisch gewählten Behörden gefällt werden, betonen die Initianten. Die vom GR gemachten Zugeständnisse erachten sie lediglich als «Schadensbegrenzung».

Der BFK-Vorstand hat sich mit der Vorlage des GR sowie mit der Einzelinitiative eingehend auseinandergesetzt. Er anerkennt die Vorteile der gAG bezüglich Flexibilität und Rekrutierung von Pflegepersonal, um den wachsenden Bedarf abzudecken. Auch erachtet er die vom GR gemachten Zugeständnisse als grossen Schritt in Richtung demokratischer Mitbestimmung.

Der Vorstand hat sich entschieden, alle BFK-Mitglieder zu der geplanten Ausgliederung und zu der Einzelinitiative zu befragen. Das Ergebnis dieser Befragung wird die Grundlage einer Abstimmungsempfehlung des BFK bilden.

(Stand 1.4.2023)

Der BFK-Vorstand hat sich mit der Vorlage des GR sowie mit der Einzelinitiative eingehend auseinandergesetzt. Der Vorstand anerkennt, dass der Gemeinderat bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Ausgliederung des Gesundheitsnetzes Küsnacht (GNK) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft gewisse Zugeständnisse betreffend Mitbestimmung und Kontrolle durch die Küsnachterinnen und Küsnachter gemacht hat. Dies in intensiver Zusammenarbeit mit Parteien, Bürgerforum und Einzelpersonen.

Der Vorstand hat sich entschieden, alle BFK-Mitglieder zu der geplanten Ausgliederung und zu der Einzelinitiative zu befragen.

Die BFK-Mitglieder haben sich deutlich gegen die Ausgliederung ausgesprochen. Stattdessen befürwortet eine Mehrheit ebenso klar die Einzelinitiative zur Schaffung einer vom Volk gewählten Kommission mit speziellen Kompetenzen zur Gestaltung und Verwaltung des Gesundheitsbereichs. Der Entscheid fiel aufgrund einer schriftlichen Umfrage unter allen Vereinsmitgliedern.

Die Urnenabstimmung ist am für den 18. Juni 2023 geplant.

(Stand 15.5.2023)

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